Freitag, 6. Januar 2012

Selbsthilfe total - mit der Shotgun im Schoß

"Gestatten, mein Name ist Ruf, Not Ruf. Und ich erteile Ihnen die Lizenz zum Töten". So etwa meldet sich neuerdings die Notrufzentrale im US-Staat Oklahoma, wenn Bürger die neue Emergency Call-Number 007 wählen. Ein makabrer Scherz? Nicht ganz. Die 007 ist zugegebenerweise Produkt der überbordenden Phantasie des Autors ebenso wie die alberne Ansage à la James Bond. Aber der, jedem rechtsstaatlichen Prinzip die sprichwörtliche Krone ins Gesicht hauende Rest ist nur all zu wahr.

Was war geschehen?

Als zwei Männer in das Wohnmobil einer Frau im Ort Blanchard eindringen wollten, verbarrikadierte diese sich mit ihrem drei Monate alten Sohn und wählte die Notfallnummer 911 – das ist sozusagen die amerikanische 112.

"Ich habe zwei Waffen in der Hand. Ist es okay, wenn ich ihn erschieße, sobald er durch die Tür kommt?", fragte die 18-Jährige die Helfer des Emergency Calls nach einem Bericht des US-Senders CNN.

"Nun, Sie müssen alles tun, um sich zu schützen", antwortete Diane Graham von der Notfallzentrale. Daraufhin feuerte die Frau aus einer Schrotflinte und tötete einen der Einbrecher.

"Man muss sich entscheiden - er oder du selbst. Mein Sohn war mir wichtiger als er", sagte die junge Mutter (nicht unbedingt logisch).

Das Wildwest-Gehabe hat Tradition in den USA. Es folgt der bewährten Maxime des klassischen US-Sheriffs: "Erst schießen, dann fragen". Und weil das "liberale" Waffen"Recht" der Vereinigten Staaten von Amerika Schusswaffen in jedermanns Hand für etwa so zulässig hält wie eine Harke oder eine Tüte Popcorn, geht das schon in Ordnung, wenn in bester Law-and-Order-Mentalität mal ein Einbrecher auf der Strecke bleibt – egal, was er nun vorhatte oder tatsächlich tat, oder auch nicht.

   Barocker Notruf   

Schließlich ist es noch gar nicht so lange her, dass Pferdediebe am nächsten Ast aufgeknüpft wurden, und bei der sich nach wie vor großer Beliebtheit erfreuenden Todesstrafe wird auch keine Rücksicht auf so lästige Kleinkariertheiten wie die Unschuldsvermutung oder anderen rechtsstaatlichen Krimskrams oder gar die Menschenrechte genommen.

Die etwas barocke Art der Ersten Hilfe in Oklahoma ließ denn auch nicht den Hauch eines rechtlichen Zweifels bei den Ermittlungsbehörden aufkommen: Klarer Fall von Notwehr, so der lakonische Kommentar der Staatsanwaltschaft.

"Jeder Mensch hat das Recht, sich, seine Familie und sein Eigentum zu schützen", befand Staatsanwalt James Walters. Und auch die Mitarbeiterin der Notrufzentrale habe mit ihrer Lizenz zum Töten richtig gehandelt.

Und was meinte die selbst? Sie habe zwar in ihrer Ausbildung gelernt, niemandem direkt zu raten, einen Menschen zu erschießen, sagte Graham von der Notrufzentrale. "Aber als Mutter wollte ich, dass sie ihr Baby beschützt."

Aha.

Das ist natürlich nur mit High-Noon-Methoden möglich - wobei niemand danach fragte übrigens, ob zum Beispiel das Leben der schießwütigen Mutter oder ihres Kindes überhaupt konkret bedroht war. Und mit so Nebensächlichkeiten wie einem Warnschuss gibt man sich im Lande der unbegrenzten Ballermöglichkeiten erst gar nicht ab. Wenn schon, dann voll auf die Zwölf. Bang Bang

Was lernen wir daraus - ganz allgemein und speziell als Behinderte, die wir ja nun mal tatsächlich eher mehr als weniger wehrhaft der Willkür Übel wollender Mitmenschen ausgesetzt sind?

Sollten wir uns nicht endlich auch ein paar Wummen zulegen und den Bösewichten zeigen, dass wir mit uns nicht spaßen lassen?

Das geht nicht in Good Old Europe?

   Erst mal in den Schützenverein - und dann den richtigen Staatsanwalt ...   

Von wegen: Schützenvereine freuen sich über jede Freundin und jeden Freund des edlen Waid- und Wehrwerks über Kimme und Korn. Und dann ist das mit dem Besorgen eines potenzsteigernden Ballermanns nur noch reine Formsache und völlig legal.

Und die lächerlichen rechtlichen Vorbehalte sind auch hier in unserem ach so gestrengen Rechtsstaat kein wirkliches Hindernis. Notwehr ist auch hierzulande dehnbar wie Original US-amerikanisches chewing gum.

Kürzlich erst wurden zunächst die Ermittlungen gegen einen bedauernswerten armen, wehrlosen gehbehinderten Opa eingestellt, der einen jugendlichen Einbrecher bei dessen Flucht mit einem sauberen Blattschuss erlegt und damit final resozialisiert hatte. Begründung der Staatsanwaltschaft: Der Todesschütze habe in Notwehr gehandelt und sein Eigentum verteidigt. Basta.

Dumm nur, dass er den bösen Buben bei der mannhaften Verteidigung seines Hab und Guts nachweislich in den Rücken getroffen hatte. Die Familie des bösen toten Jungen hat jetzt - nachdem wie gesagt die Ermittlungen gegen den Todesschützen bereits eingestellt worden waren - die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens  erzwungen.

   Den krummen Zeigefinger allzeit bereit   

Hätte der bedauernswerte Verteidiger seines Eigentums doch nur die 007 in Oklahoma angerufen, bevor er den feige Fliehenden zur Strecke brachte.

Bei unseren Übersee-Freunden hätte er gewiss die Lizenz zum Töten bekommen.

Bei der 112 in Deutschland ist man - noch - nicht soweit.

Mit allzeit bereit krummem Zeigefinger und der Shotgun im Schoß grüßt

Ihr Norbert Jos Maas
euer Jos

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